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BEHANDLUNGSKOSTEN

Die Behandlung durch einen Heilpraktier ist eine Privatleistung. Sollten Sie eine Zusatzversicherung oder eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, die dies umfasst, werden die naturheilkundlichen Leistungen gemäß den Gebühren für Heilpraktiker abgerechnet.

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Gesetzliche Kranken- und Ersatzkassen übernehmen in der Regel keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren.

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Selbstzahlern stelle ich für meine Leistungen einen Stundensatz von 80,- Euro in Rechnung.

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